ig|nis – (vgl. lat. ignis) Feuer, Brand, Glut
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„Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss!“OVG Münster 10A 363/86
Das bietet i-Ezzes:
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Erstellung von Brandschutzkonzepten für neue Projekte und Bestandsgebäude. |
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In Deutschland gibt es keine generelle Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Wenn es allerdings die Landesbauordnung vorschreibt, die Feuerversicherung es fordert oder die Gefährdungsbeurteilung es ergibt, muss die Bestellung zwingend erfolgen. Die Bestellung kann auch an einen externen Dienstleister, wie z.B. i-Ezzes erfolgen. |
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Brandschutzbegehungen erfolgen in regelmäßigen Abständen. Dabei handelt sich um die Inspektion aller baulichen Anlagen um festzustellen, ob die Maßnahmen des Brandschutzes eingehalten werden. Zum Leistungsinhalt gehört auch die Erstellung eines qualifizierten Begehungsberichtes. |
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Bei Gebäuden und großflächigen Anlagen besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen durch den Arbeitgeber, „wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern“ (§ 4 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung v. 20. Juli 2007). Nähere Angaben zu den Inhalten und der Ausführung von Flucht- und Rettungsplänen werden in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3 und ASR A2.3 gemacht. |
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Der Feuerwehrplan dient den Einsatzkräften der schnellen Orientierung im Gebäude. Er gibt Aufschluss über Angriffswege, Löscheinrichtungen und Gefahrenschwerpunkte sowie Ansammlungen von brennbaren Materialien. |
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Als Feuerwehrlaufkarten werden in Deutschland Hinweisformulare bezeichnet, die der Feuerwehr bei Alarmauslösung in zumeist öffentlichen Gebäuden oder größeren Unternehmen den Weg von der Brandmelderzentrale (BMZ) bis zum ausgelösten Brandmelder aufzeigen. |
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Als Brandschutzordnung wird eine Regelung für das Verhalten der Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie für die Maßnahmen, welche Brände verhüten sollen, bezeichnet. Eine als geeignet und ausreichend anerkannte Gliederung und Gestaltung einer Brandschutzordnung wird durch die DIN 14096 vorgegeben. Sie muss gemäß Punkt 5.5 stets auf aktuellem Stand gehalten werden und ist mindestens alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person zu prüfen. |
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Schulung von MitarbeiterInnen im Umgang mit Feuerlöschern, Durchführung von Evakuierungsübungen und allgemeine jährlich Brandschutzunterweisung. |