in|spek|ti|on – (vgl. lat. inspectio) Einsicht; Betrachtung, Untersuchung in|struk|ti|on – (vgl. lat. instruere) Vorbereiten, unterweisen, unterrichten, anweisen
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„In diesem Sinne wird zunächst der von den verbündeten Regierungen in der vorigen Session vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über die Versicherung der Arbeiter gegen Betriebsunfälle mit Rücksicht auf die im Reichstage stattgehabten Verhandlungen über denselben einer Umarbeitung unterzogen, um die erneute Beratung desselben vorzubereiten.“Kaiser Wilhelm I.17.09.1881 in der sogenannten "Kaiserlichen Botschaft"
Das bietet i-Ezzes:
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Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Begriff, der in diversen Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen zum Arbeitsschutz verwendet wird. Demnach fordern insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) die Durchführung einer „Gefährdungsbeurteilung“. Dabei werden alle Gefahren betrachtet, die in einer Arbeitsstätte von den verwendeten Arbeitsmitteln ausgehen können. |
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Siehe Vorbeugender und baulicher Brandschutz |
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In Abständen von maximal 12 Monaten muss eine Regalprüfung von einer fachkundigen Person durchgeführt werden. Da beim Be- und Entladen von Regalen unbeabsichtigte Beschädigungen auftreten können, werden diese durch die Regalprüfung identifiziert. Die Regalprüfung dient somit der Unfallvermeidung im Lager und schützt folglich MitarbeiterInnen und die eingelagerten Güter. |
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Das Schulungsprogramm von i-Ezzes wird ständig erweitert. Neben den allgemeinen jährlichen Sicherheitsunterweisungen und Brandschutzschulungen bietet i-Ezzes auch Schulungen für Regalverantwortliche, sicheren Umgang mit PUR und viele weitere Spezialthemen an. |